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Aktuelles von den Feuerwehr
Einsätze im Neckar-Odenwald-Kreis
Werbung auf Feuerwehrfahrzeugen

Das Innenministerium Baden-Württemberg weist aus gegebenem Anlass heute darauf hin, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht als Werbeträger verwendet werden dürfen.

Unter anderem müssen Feuerwehrfahrzeuge eindeutig als Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr erkennbar sein, die Farbgebung von Feuerwehrfahrzeugen ist in DIN 14502-3 abschließend geregelt und Werbeflächen auf Feuerwehrfahrzeugen sind hier bewusst nicht vorgesehen. Bei einer Abweichung von der genannten Norm kann die Förderung durch das Land zunichte machen und ggf. muss dann außerdem für diese Fahrzeuge Kraftfahrzeugsteuer bezahlt werden.

Weitere Informationen >>>  Werbung auf Feuerwehr-Fahrzeugen 59.00 KB

 

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